Dr. Florian Gottschalk
   Rechtsanwalt

   Kanzlei Dr. Gottschalk
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   Termine nach Vereinbarung
   (auch außerhalb der Zeiten)

COMPLIANCE

Als Rechtsanwalt trage ich eine Verantwortung, am Schutz bestimmter Rechtsbereiche mitzuwirken. Gegenstand dieser Präventionsverantwortung sind in erster Linie die Anforderungen des Berufs-, Verbraucher- und Datenschutzrechts sowie des Geldwäschegesetzes (GwG).

UNABHÄNGIGKEIT

Als Rechtsanwalt bin ich insbesondere zu Unabhängigkeit (§ 43a Abs. 1 BRAO) und Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO) verpflichtet. Ersteres ist direkte Konsequenz der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Letzteres ergibt sich daraus, dass mir im Rahmen der Mandatsbearbeitung teils hoch sensible Daten anvertraut oder bekannt werden.

Zur Erfüllung meiner Grundpflichten ist es mir vor allem verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Fester Bestandteil der Mandatsbearbeitung ist deshalb eine fortlaufende Prüfung, inwieweit ich eine andere Partei in derselben Rechtssache bereits im widerstreitenden Interesse beraten oder vertreten habe (§ 3 Abs. 1 S. 1 BORA).

TRANSPARENZ

Als Betreiber einer Internetpräsenz und Anbieter entgeltlicher Dienstleistungen unterliege ich auch diversen Informationspflichten. Diese ergeben sich in erster Linie aus dem Telemediengesetz (TMG) sowie der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV). Demnach habe ich bestimmte Informationen in klarer und verständlicher Form (§ 2 DL-InfoV), leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (§ 5 TMG). Zur Gewährleistung dieser Transparenz habe ich die erforderlichen Informationen im Impressum sowie den Allgemeinen Mandatsbedingungen (AGB) zusammengestellt.

IMPRESSUM
Zusammenstellung informatorischer Angaben, relevanter Gesetzestexte und weiterführender Verweise

ALLGEMEINE MANDATSBEDINGUNGEN (AGB)
Zusammenstellung der nötigen Informationen für das Mandatsverhältnis

VERBRAUCHERSCHUTZ

Als selbständiger Rechtsanwalt bin ich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Personen, die zu überwiegend privaten Zwecken handeln (Verbraucher nach § 13 BGB), trage ich deshalb eine Verantwortung, an der Wahrung ihrer Rechte mitzuwirken. Vor allem habe ich Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) die Informationen nach Art. 246a EGBGB zur Verfügung zu stellen und sie über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Fester Bestandteil eines Verbrauchermandats nach §§ 312b, 312c BGB sind deshalb eine Widerrufsbelehrung und ein Widerrufsformular.

WIDERRUFSBELEHRUNG
Aufklärung von Verbrauchern über ihr Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

WIDERRUFSFORMULAR
Musterformular zur Erklärung des Widerrufs bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen

DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Mandatsbearbeitung erlange ich zwangsläufig Kenntnis von personenbezogenen Daten. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Mandatsbearbeitung sind Name und Anschrift des Mandanten sowie gegebenenfalls der Gegenseite zwingend erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Informationen verarbeite ich nur im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Fester Bestandteil der Mandatsbearbeitung ist deshalb ein Anmeldebogen samt Datenschutzerklärung.

ANMELDEBOGEN
Formular zur Übermittlung der persönlichen Angaben samt Datenschutzerklärung und Hinweis auf die Allgemeinen Mandatsbedingungen

Darüber hinaus habe ich bei der Datenverarbeitung die Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten und entsprechende Vorkehrungen zum Datenschutz zu treffen. Die nötigen Informationen habe ich im Bereich Datenschutz übersichtlich zusammengestellt.

DATENSCHUTZ
Detaillierte Informationen zur Erfüllung meiner Datenschutzverantwortung nach DSGVO und BDSG

GELDWÄSCHEPRÄVENTION

Als Rechtsanwalt trage ich auch eine Verantwortung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). Im Rahmen jeder Mandatsbearbeitung überprüfe ich, inwieweit ich in einem der folgenden Risikobereiche tätig bin:

  1. Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben
  2. Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten
  3. Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten
  4. Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel
  5. Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen
  6. Durchführung von Finanz- oder Immobilientransaktionen
  7. Kapitalstruktur- und industrielle Strategieberatung
  8. Unternehmensfusionen und -übernahmen
  9. Steuerberatung

Bei Tätigkeiten in diesen Risikobereichen ist eine geeignete und risikoadäquate Präventionsstrategie integraler Bestandteil der Mandatsbearbeitung. Diese Strategie besteht entsprechend der rechtlichen Vorgaben aus einer Risikoanalyse (§ 5 GwG), internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG), Verhaltensstandards (§§ 10 - 17 GwG) sowie der Meldung von Verdachtsfällen (§ 43 GwG).