⟫ Dr. Florian Gottschalk
Rechtsanwalt
Kanzlei Dr. Gottschalk
Pfarrer-Settele-Straße 4
86554 Pöttmes
Fon 08253 / 997 66 85
Fax 08253 / 997 66 86
mail@kanzlei-drgottschalk.de
Mo - Mi: 08:30 - 13:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
(auch außerhalb der Zeiten)
Transparente Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvegütungsgesetzes (RVG)
Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Demnach erfolgt die Berechnung anhand des gesetzlichen Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) oder einer vertraglichen Vergütungsvereinbarung.
Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, so berechnet sich die Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG). In arbeits-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist die Vergütung vom Gegenstandswert (Streitwert) abhängig. Die Gebührentabelle des RVG enthält eine Auflistung der einfachen Gebühr bis zu
einem Gegenstandswert von 500.000,00 € exkl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer.
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VERGÜTUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 1 RVG)
Tätigkeiten und Gebührensätze zur Vergütungsberechnung
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GEBÜHRENTABELLE (ANLAGE 2 RVG)
Auflistung der einfachen Gebührenbeträge nach Gegenstandswerten
Bei Privatpersonen beläuft sich die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer. Die Vergütung wird auf Gebühren für Folgetätigkeiten angerechnet.