Dr. Florian Gottschalk
   Rechtsanwalt

   Kanzlei Dr. Gottschalk
   Pfarrer-Settele-Straße 4
   86554 Pöttmes

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   Mo - Mi: 08:30 - 13:00 Uhr
   Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
   Termine nach Vereinbarung
   (auch außerhalb der Zeiten)

VERGÜTUNG

Transparente Vergütung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvegütungsgesetzes (RVG)

RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG)

Grundlage der Vergütungsberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Demnach erfolgt die Berechnung anhand des gesetzlichen Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) oder einer vertraglichen Vergütungsvereinbarung.

Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, so berechnet sich die Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis (VV RVG). In arbeits-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist die Vergütung vom Gegenstandswert (Streitwert) abhängig. Die Gebührentabelle des RVG enthält eine Auflistung der einfachen Gebühr bis zu einem Gegenstandswert von 500.000,00 € exkl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer.

VERGÜTUNGSVERZEICHNIS (ANLAGE 1 RVG)
Tätigkeiten und Gebührensätze zur Vergütungsberechnung

GEBÜHRENTABELLE (ANLAGE 2 RVG)
Auflistung der einfachen Gebührenbeträge nach Gegenstandswerten

ERSTBERATUNG

Bei Privatpersonen beläuft sich die Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190,00 € zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer. Die Vergütung wird auf Gebühren für Folgetätigkeiten angerechnet.